Der Fall Hildegard B

Am Anfang dieser Sonderseite soll beispielhaft das qualvolle Lebensende der Hildegard B stehen. Einer Frau aus Bochum, die im Sommer 2011, in ihrem 85. Lebensjahr, für dement erklärt, unter Betreuung gestellt und bis zu ihrem Tod, am Heilig Abend 2014, in einem Pflegeheim bei Linz am Rhein festgesetzt wurde. Da sich dieser Vorgang quasi vor unser Haustür abspielte und sich ihr Sohn hilfesuchend an den Pflege-SHV gewandt hatte, habe ich die Ohnmacht selbst gespürt, die Hildegard B, ihren Sohn, sowie alle die sie da heraus holen wollten gefangen hielt. Es war uns nicht möglich Betreuungsgericht und Staatsanwaltschaft zu veranlassen die angezeigten Delikte zu überprüfen. Gericht und Staatsanwälte beriefen sich in ihren Antworten auf die formal korrekten Abläufe. Konkret darauf, dass eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass Frau B an einer Demenz leide und nicht mehr in der Lage sei, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Außerdem haben Leitungskräfte im Heim dies bestätigt.   Darauf wäre der Sohn, die Schwiegertochter, der Bruder, die Schwägerin und weitere Angehörigen nie gekommen, dass jemand diese geistig vitale Frau für dement halten könnte.

Körperlich war Frau B nach einem Sturz, der jedoch schon ein halbes Jahr zurück lag etwas angeschlagen. Aber sie hatte sich wieder aufgerappelt, wollte nicht schon am Rollator gehen und sei überhaupt sehr auf ihre Gesundheit und ihr Äußeres bedacht gewesen. In ein Heim wollte sie nie. Nach dem Tod ihres Mannes 1999, das war für sie eine schwere Zeit in der sie sogar einen Herzinfarkt erlitt, verlegte ihr Sohn seinen beruflichen Schwerpunkt als Musikpädagoge nach Deutschland und bezog eine Etage im Elternhaus. Er wollte die Mutter nicht alleine lassen. Da sich Mutter und Sohn immer schon sehr nahe standen, war das für alle eine gute Lösung. Auch seine Partnerin verstand sich sehr gut mit Hildegard, die sie als sehr offenherzig, verständnisvoll und an allem interessiert beschreibt. Mit ihrer freundlichen, humorvollen Art sei Hildegard überall gut angekommen, ob bei den jungen Musikstudenten, die in ihrem Bochumer Haus ein- und ausgingen oder bei gemeinsamen Reisen und im Urlaub. Abgesehen von manchen Hausarbeiten, wie Kartoffel schälen, was ihr schwer fiel, wegen Arthritis in den Händen, habe sie bis zuletzt alles selbstständig geregelt. Die wöchentlichen Friseurbesuche, Termine bei der Fußpflege und Krankengymnastik etc. Die Geschäftsleute in ihrer Straße in Bochum kannten sie alle und waren fassungslos, als sie davon hörten, dass Frau B in einem Pflegeheim rund 130 km von zu Hause entfernt, festgehalten wird.

Hildegard B darf das Heim nicht verlassen und ihr Sohn darf sie nur unter Bewachung durch das Personal besuchen. Auf Anordnung des Betreuers sieht sich das Heim verpflichtet, den Sohn und andere Angehörige daran zu hindern, mit dieser Bewohnerin das Heim zu verlassen. Ich selbst habe erlebt, wie sich Mitarbeiter im Außenbereich, vor dem Törchen in die Freiheit postierten, während Sohn, Schwiegertochter und ich mit Hildegard B an einem Tisch vor dem Heim saßen. Mit dem Handy habe ich versucht – möglichst unauffällig – wir wurden ja ständig beobachtet – zu filmen. Das war Anfang Oktober 2013. Jeder Gefängnisinsasse hat das Recht auf einen täglichen Ausgang an die frische Luft. Heimbewohner mit der Diagnose Demenz sind auf Angehörige angewiesen, die sie mit nach draußen nehmen.   Selbstverständlich dürfen diese in Begleitung eines Angehörigen auch ein Kaffee oder eine Eisdiele besuchen oder einen Stadtbummel machen. Hildegard B jedoch hatte Ausgangssperre. Sicherungsverwahrung war hier von einem Berufsbetreuer angeordnet. Das ist zwar nicht erlaubt, in keinem Gesetz und dafür gab es auch keinen richterlichen Beschluss. Dennoch wurde diese extreme Form der Freiheitsberaubung zweieinhalb Jahre lang durchgeführt.  Im Dezember 2013, nachdem der Pflege-SHV mit  Schreiben ans Gericht, Staatsanwaltschaft und Presse Druck gemacht hatte, durften der Sohn und andere Besucher ungehindert und ungestört, Hildegard B in ihrem Zimmer besuchen.  Zu diesem Zeitpunkt war sie jedoch bereits mehr Tod als Lebendig, abgemagert bis auf die Knochen und bettlägerig. Schon vorher wäre sie nicht mehr im Stande gewesen davon zu laufen.

Der Rechtsweg endet vor dem Richter der die Betreuung verfügt und den Betreuer bestellt hat.

Es dauerte einige Zeit bis der Sohn die Rechtslage verstehen konnte und wusste, dass es keine Zweck hatte, die Mutter ohne Erlaubnis des Betreuers aus dem Heim zu holen. Was hat er nicht alles versucht? Wen hat er nicht alles angeschrieben?  Er hatte sich Heime, die ihm empfohlen wurden, angeschaut und vorsorglich einen Platz für die Mutter reservieren lassen.  Auch seine Anwälte kamen keinen Schritt weiter. Das Betreuungsgericht antwortete nicht. Jeder Versuch an Informationen zu kommen endete vor der Mauer dieses Betreuungsgerichtes.   Es dauerte fast ein halbes Jahr, bis der Sohn in Erfahrung bringen konnte, wer überhaupt der Betreuer seiner Mutter war. Ein Mann, der sich als Betreuer ausgab, hatte ihn zwar einmal angerufen und ihm geraten, zu akzeptieren, dass seine Mutter dieses Heim nicht verlassen darf. Ohne jedoch  seinen Namen oder Anschrift und Telefonnummer, zu nennen. Auch vom Heim bekam er keine Information, nicht ein einziges Schriftstück. Verschiedene Anwälte bemühten sich vergeblich um Akteneinsicht.   Es war wie in einem schlechten Film aus einer anderen Zeit, einem andere Ort. Aber so etwas kann es doch nicht im Vorzeigedeutschland unserer Tage geben, dachten alle denen man das erzählte. Selbst ich zweifelte anfänglich an den Angaben des Sohnes und glaubte ihm erst, nachdem ich mit weiteren Angehörigen telefoniert und korrespondiert hatte, die seine Version bestätigten. Wir hatte ja schon oft Anlass uns über die Haltung von Betreuern und Betreuungsgerichten aufzuregen, wie Sie an anderen Stellen auf unseren Internetseiten lesen können, aber das was hier abging glaubt keiner, der es nicht erlebt.

Zur Vorgeschichte

Wie kam Hildegard B überhaupt in das Seniorenheim LB, 130 km von zu Hause entfernt, werden Sie fragen.   Hinter dieser Geschichte steckt ihre Tochter, die im Justizministerium in Bonn arbeitet und in einem Ort an der Grenze von NRW und RLP wohnt. Als der Sohn Anfang 2011   schwer erkrankte und sich im April einer riskanten Operation unterziehen musste, fragte er seine Schwester, ob die Mutter während seines Klinikaufenthaltes bei ihr wohnen könne.  Das ginge nicht, erklärt diese und schlägt vor, die Heimleiterin des genannten Heimes zu fragen, ob die Mutter dort für die Zeit wohnen könne. Die nehmen zwar normalerweise nur Leute mit einer Pflegestufe, aber da sie die Heimleiterin persönlich kenne,  wird man sicher eine Lösung finden. Der Mutter habe das überhaupt nicht behagt, erzählt der Sohn. Sie habe immer gesagt, nicht in einem Heim enden zu wollen.  Da jedoch die Krankheit des Sohnes mitten in diverse Umzugsaktivitäten fällt, und sich auch Monia S, seine Partnerin, beruflich im Umzug befindet, will Hildegard B niemandem im Wege stehen.   Die Heimleiterin machte einen vertrauenserweckenden Eindruck und es sollte ja nur für höchstens 4  Wochen  sein. Den Heimaufenthalt werde sie überstehen, Hauptsache ihr Sohn übersteht diese Operation und wird wieder gesund. So ihre Haltung, mit der sie ihre Reisetasche packt, bevor ihr Sohn sie zu diesem Heim fährt. Niemand konnte zu der Zeit die Hintergedanken der Tochter ahnen. Das Verhältnis von Mutter und Tochter sei zwar immer irgendwie gespannt und distanziert gewesen, aber eine solche Hinterlist hatte man ihr nicht zugetraut. Immerhin hatten Vater und Mutter der Tochter mehrfach finanziell unter die Arme gegriffen. Aber das reichte ihr wohl nicht. Sie sah nun eine Gelegenheit Einblick in und Zugriff auf das Vermögen der Mutter zu bekommen bzw. zu verhindern, dass ihr Bruder im Vorteil ist. Als Laie in diesen Dingen war es Mutter und Sohn nicht vorstellbar, wie man es anstellen kann, einen alten Menschen in die Betreuungsfalle zu treiben. Das wusste mit Sicherheit jedoch Walter R, der Bekannte der Tochter, den diese dem Gericht als Betreuer vorschlug. Denn nur wer die Gesetzeslage und Praxis in diesem Bereich kennt, kann in der vorliegenden Weise strategisch vorgehen.

Wie konnte/kann so etwas in unserem Rechtsstaat möglich sein?

Dass unbescholtene Menschen unter vorgeschobenen Gründen ihrer Freiheit beraubt, vollständig entrechtet und entmündigt werden, kennen wir aus Berichten von DDR Bürgern, der Nazizeit oder aus Ländern in denen Willkür und Gewalt regieren. Die beschriebene Festsetzung der Hildegard B. spielte sich jedoch in der Zeit zwischen 2011-2014 in der Bundesrepublik Deutschland ab. Und alle die daran beteiligt waren, finden das in Ordnung. Die Vorschriften wurden angeblich beachtet.

Der zuständige Amtsrichter vertraute der Aussage der Tochter von Hildegard B, einer Juristin in gehobener Position, die eine Demenz – Bescheinigung des Arztes vorlegte und für ihre 85 jährige Mutter eine Betreuung beantragte. Als Betreuer schlägt die Tochter  den Berufsbetreuer Walter R vor, einen Bekannten, der ihr vermutlich zu diesem „Schachzug“ geraten hatte und scheinbar wusste wie man es anstellt, einen besorgten alten Menschen zu verunsichern und welche Ärzte da nicht so genau hinschauen. Ist die Diagnose Demenz einmal bescheinigt, wird man sie nicht wieder los. Denn wer den Stempel DEMENT hat, dessen Wünsche und Erklärungen können nach Belieben in Frage gestellt werden. „Die weiß doch nicht mehr was sie will.“

Das Fatale an dieser Diagnose ist, dass den betroffenen Personen jede Glaubwürdigkeit aberkannt wird.   Stellen Sie sich doch nur einmal für einen Moment vor, welche Panik Sie erfassen würde, wenn sie bei vollem Verstand und ohne etwas Böses getan zu haben, in staatliche Verwahrsam genommen würden und es Ihnen langsam dämmert, dass Sie diesen Ort lebend nicht mehr verlassen werden. Genau so, erging es Hildegard B.

Ähnlich ergeht es hunderttausenden alten Menschen heute und jetzt in unserem Land.   Menschen die sich abgestempelt und abschoben fühlen, die nicht mehr für voll genommen werden und ihr Restleben in einer fremden Umgebung absitzen müssen. Wer sich dagegen wehrt, wer zu fliehen versucht oder um sich schlägt, wir medikamentös niedergezwungen. Wenn das nicht reicht, zusätzlich auch noch angebunden, eingeschlossen oder mit anderen Mitteln daran gehindert, der unerträglichen Lage zu entfliehen. Alles das geschieht doch nur zum Besten. In bester Absicht. Fachleute und Richter sehen sich verpflichtet, Menschen mit der Diagnose Demenz vor Gefahren zu schützen. Folge dessen fehlt jedes Unrechtsbewusstsein. Richter verlassen sich auf die Ärzte, da diese formal die Kompetenz haben medizinische Diagnosen zu stellen. Und diesen scheint gar nicht bewusst zu sein, was sie ihren Patienten mit dieser Diagnose antun.

Bereits der Begriff DEMENZ ist in hohem Maße degradierend ( lat. dementia, ohne Vernunft bzw. ohne Verstand, ohne Geist)

Mit dieser Bezeichnung, ausgestellt von einem Arzt, wird der Erwachsene quasi per Federstrich, auf die Stufe eines unmündigen Kindes herabgewürdigt. Würden Sie das wollen, dass man Ihnen – wenn Sie mal das Alter haben – mit dieser Diagnose gleichsam ihr Selbstverständnis in Abrede stellt? Den wenigsten Bundesbürgern dürfte bewusst sein, wie leichtfertig diese Diagnose heutzutage in ungezählten Fällen gestellt wird. Sie finden an verschiedenen Stellen auf dieser Sonderseite sowie bei den Brennpunktthemen: Betreuungsunrecht, Ruhigstellung etc. Erfahrungsberichte, die im Grunde die Nation erschüttern und die Justiz auf den Plan rufen müssen.

Stattdessen jedoch verstohlenes Wegschauen. Selbst wenn es nur Einzelfälle wären, eine überschaubare Zahl von Menschen die ohne eingehende Untersuchung für Dement erklärt werden oder vielleicht nur 1 Prozent der rund 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes,  die gegenwärtig betroffen sind. Finden Sie das in Ordnung? In einem Staat mit einem Grundgesetz, dass den Schutz der Würde des Menschen an oberste Stelle stellt, lässt man es aktuell zu, dass ungezählte alte Menschen ohne genauere Prüfung für Dement (ohne Verstand) erklärt werden können und damit jedes Selbstbestimmungsrecht verlieren.

Jeder Arzt darf diese Diagnose stellen. Bestimmte diagnostische Verfahren sind nicht vorgeschrieben. Differenzierte Untersuchungen nach anerkannten Testverfahren werden vorwiegend von noch rüstigen, jüngeren Menschen wahrgenommen oder von Angehörigen, die hoffen, es möge sich eine andere Diagnose bestätigen, als Erklärung für bestimmte Ausfallerscheinungen.   Bei Menschen ab 85, die bei einem Arztbesuch einen zerstreuten, hinfälligen Eindruck machen, steht die Diagnose oft schon nach wenigen Minuten auf dem Papier, ohne dass der betreffende davon erfährt. Vor allem wenn es sich um Ärzte handelt, die den Patienten vorher nicht kannten. Hingegen Hausärzte, die ihre Patienten mitsamt Familie lange kennen, scheinen mit dieser Diagnose viel vorsichtiger umzugehen. Wenn beispielsweise jemand aus der Familie kürzlich verstorben ist und das „die Oma“ derart mitgenommen hat, dass sie anfängt zu phantasieren und nachts herumzugeistern, wird ein besonnener Hausarzt den Angehörigen gute Tipps geben können. Vielleicht auch kurzfristig mal ein Medikament, bis sie sich wieder gefangen hat.   Gerät diese „Oma“ jedoch an einen Arzt, der nur ihre momentane Zerfahrenheit sieht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie mit dem Stempel DEMENZ versehen wird. So einfach geht das.

Im Falle der Hildegard B. spricht alles dafür, dass es in der Absicht ihrer Tochter lag, die krankheitsbedingte Abwesenheit des Bruders auszunutzen, um die Mutter unter Betreuung stellen zu lassen. Auch derartige Fälle sind nicht neu, wenngleich das Vorgehen hier besonders dreist erscheint, wohl auch, weil sich diese Tochter auf Grund ihrer Stellung als Juristin sicher fühlen konnte, dass das Betreuungsgericht ihr ungeprüft glauben würde. Außerdem kannte sie die Heimleiterin, weshalb Sie dieses Heim vorgeschlagen und das Ganze eingefädelt hatte. Hinter dem Rücken von Mutter und Bruder, hat sie deren Wohnsitz sofort umgemeldet, so dass jetzt nicht das Amtsgericht Bochum zuständig war, sondern das Gericht in dem sie einige Leute kennt.

Uns ist nicht bekannt, wann und wie Hildegard B. von dem falschen Spiel erfahren hat. Aber Sie werden sich vorstellen können, wie ihr das zugesetzt haben muss.   Abgeschnitten von ihrem früheren Leben, kein Telefon, niemand im Heim der ihr glaubte. Denn die Geschichte, die die Tochter im Heim erzählt hatte, war mit Sicherheit eine ganz andere, als die der Hildegard B. Alleine solch widersprüchlichen Schilderungen mögen die Pflegedienstleiterin und Wohnbereichsleiterin   überzeugt haben, dass diese Frau, wie die meisten die ins Heim kommen, an Demenz leidet, auch wenn man es ihnen nicht direkt ansieht.  Schließlich kennt man ähnliches ja von anderen Demenzkranken. Die reden eben oft wirres Zeug. Verwechseln die Dinge und steigern sich in etwas hinein. Das ist bei Demenz normal, wie schließlich jeder weiß. Niemand, nicht ein einziger Mitarbeiter dieses Heimes glaubte ihr. Wir konnten dies später erkennen, als das Hausverbot gegen den Sohn aufgehoben wurde und dieser erzählen konnte, wie sich die Sache aus seiner Sicht zugetragen hat. Betretenes Schweigen. Verschämtes Wegschauen. Große Verunsicherung, war die Antwort.   Als dann der Betreuer im Mai 2014 plötzlich abgesetzt wurde, ahnten auch die Leitungskräfte in diesem Heim, dass da wohl einiges nicht mit rechten Dingen abgelaufen sein muss. Dreimal hat die Heimleitung in der Zeit von 2012- Ende 2014 gewechselt.  Nicht eine  hat sich um  Klärung der strittigen Sachlage bemüht.

Im September 2013 habe ich, als Vorsitzende des Pflege-SHV,  Strafantrag gegen das Heim und Betreuter bei der Staatsanwaltschaft Koblenz gestellt. Im September 2014, teilte der Staatsanwalt mit, dass das Verfahren eingestellt werde.  Ausschlaggebend für den Staatsanwalt war ein Schreiben der Prüfbehörde (Heimaufsicht).  Nicht einer der angegeben Zeugen wurde befragt.

 

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