Altes Ehepaar nach 20-Minuten-Test für ALZHEIMERKRANK erklärt und unter Betreuung gestellt.

Im April 2016 erhalten Franz und Rosa S Besuch von einer Neurologin. Sie gibt sich als Fachärztin aus, die von der Betreuungsbehörde Pfaffenhofen den Auftrag bekommen habe, ein paar Tests durchzuführen.  Der Enkel und die Tochter, die währenddessen  mit im Zimmer waren, schilderten den Ablauf wie folgt:  Zunächst sei der „Opa“ (91) verschiedene Alltagsdinge gefragt worden: Nach seinem Namen, Anzahl und Namen seiner Kinder etc. Er habe ein paar Fingerübungen nachmachen müssen, die Uhrzeit nennen bzw. die Zeigerstellung zu vorgegebenen  Uhrzeiten angeben müssen.   Als die Ärztin, mit Blick auf den 22 jährigen Enkel fragte, wer das sei, hätte der Opa sie auf den Arm nehmen wollen und  scherzhaft erklärt: „Mein Schwiegersohn“.  Die Ärztin habe das jedoch scheinbar nicht als Scherz aufgefasst, sondern als Beweis für die später bescheinigte Alzheimer-Demenz.  Auch die „Oma“ habe spontan fast alle Fragen richtig beantwortet.  Dieser seltsame Test mit überwiegend banalen Fragen  schien aus Sicht von Oma/Opa sowie Tochter und Enkel problemlos verlaufen.  Vierzehn Tage später wurde ein Betreuungsbeschluss für Rosa S. zugestellt, in dem dieser in  allen Bereichen die Fähigkeit abgesprochen wird ihre Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstbestimmt erledigen zu können. Begründet wird dies wie folgt:

Die Betreute ist aufgrund eines der in § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB aufgeführten Krankheiten bzw. Behinderungen, nämlich einer senilen Demenz vom Alzheimer-Typ mit spätem Beginn, nicht in der Lage, die Angelegenheiten ausreichend zu besorgen, die zu den genannten Aufgabenkreisen gehören.  Dies erfolgt aus dem Ergebnis der gerichtlichen Ermittlung, insbesondere aus dem ärztlichen Gutachten der Sachverständigen  vom 20.04.2016 und dem unmittelbaren Eindruck des Gerichts, den sich dieses bei der Anhörung der Betreuten in deren üblicher Umgebung am 02.05.2016 verschafft hat.

Franz S wurde kein Betreuungsbeschluss zugeschickt. Ihm teilte die vom Gericht eingesetzte Betreuerin mit, dass sie ab sofort für alles zuständig sei.  Das Gutachten wurde den daraufhin unter Betreuung gestellten Franz und Rosa S nicht vorgelegt.  Auf Nachfrage wurde seitens des Betreuungsgerichtes erklärt, es sei nicht üblich medizinische Gutachten Betreuten zu zeigen, die diese auf Grund der Demenz nicht lesen oder nicht verstehen könnten.   Es reiche, wenn der Richter und die Betreuerin diese hätten. Zu diesem Zeitpunkt war das alte Ehepaar und die junge Familie im Haus noch so gutgläubig, dass sie sich die Auswirkungen dieses Beschlusses nicht vorstellen konnten. Schließlich war der Richter sehr freundlich und auch die Betreuerin hatte sich ja schon bei der Anhörung vorgestellt.

Da unser Verein inzwischen einige Erfahrung im Umgang mit solchen Betreuungsrechtspraktiken hat, haben wir den Betreuten empfohlen, einen Antrag auf Entlassung der Betreuerin zu stellen, sowie auf die Begutachtung durch einen Arzt ihres Vertrauens: antrag-auf-entlassung-der-betreuerin   Das Besuchsverbot konnte mit folgendem Scheiben ans Heim außer Kraft gesetzt werden: besuchsverbot_betreute    Außerdem unterstützten wir das Ehepaar dabei, mit RA Hagge einen Anwalt einzuschalten, der ihre Interessen gegenüber dem Betreuungsgericht vertritt.  Dies ist alleine schon deshalb notwendig, um Einsicht in die Betreuungsakte zu erhalten und den vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsweg einhalten zu können.  Denn Angesichts des Selbstverständnisses mit der Betreuungsgericht und Betreuerin, sich dieser Familie bemächtigte, musste sofort entgegen gesteuert werden, bevor alles zu spät war, was ich leider auch schon zu Genüge erfahren musste.

Diverse Protestschreiben, Anträge auf Entlassung der Betreuerin, auf Begutachtung durch einen Arzt eigener Wahl und anderes mehr, haben den Richter zu einer erneuten Anhörung veranlasst, am 28. September,  im Hause der Familie.  Da der Anwalt, den sich Franz und Rosa S. inzwischen genommen hatten, den Termin nicht wahrnehmen konnte, und diese befürchten mussten zwangsweise wieder ins Heim gesteckt zu werden, sahen sie dem Termin mit großer Sorge entgegen.  Hinzu kamen Drohungen seitens der Betreuerin, die gleichzeitig Anwältin ist.  Lesen Sie hier, wie die Betreuerin die Rechtslage sieht.  Auf deren Darstellung und Machtdemonstration  habe ich mit dieser  Gegendarstellung reagiert.

Zeitgleich schrieb ich ans Gericht. Es half alles nichts.  Zu allem verletzte sich der 91 jährige Franz S., wenige Tage vor dem Anhörungstermin und musste ins Krankenhaus.  Er hatte wohl die letzte Treppenstufe übersehen und war im Flur gestürzt.  Frau S, die sich gegen den Richter und neuen Gutachter alleine behaupten musste, hat sich von dem Stress jedoch nicht verrückt machen lassen.  Klar und Bestimmt habe sie auf die Fragen des Arztes  geantwortet.  Diese schriftliche Erklärung durfte Rosa S jedoch nicht verlesen.

Als Renate L  gegen Mittag im Krankhaus ankam um ihren Vater, wie vereinbart, abzuholen, erklärte man ihr, dass sich  Rechtsanwältin X  in der Klinik als Betreuerin ausgewiesen und veranlasst habe, den Vater ins Heim zu entlassen.   Die Aufregung in der Familie war groß. Sollte dieser Zirkus jetzt wieder losgehen? Schon wurde befürchtet, dass die „Oma“ ebenfalls abgeholt und zurück ins Heim gebracht würde.  Denn schließlich hatte die Betreuerin in ihrem Schreiben an die Tochter, erklärt, dass ihre Betreuten dauerhaft im Heim leben würden. Sie wurde sogar aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der sie zusichert, mit den Eltern das Heimgelände nicht zu verlassen.  Am Spätnachmittag gab es dann Entwarnung.  Der Richter hatte dem Anwalt der Betreuten telefonisch mit geteilt, dass die Betreuerin abgesetzt worden sei und auch der Arzt, der die 86 jährige Rosa S am Morgen in ihrem „Dahom“ befragt hatte, keinen Grund für eine Heimunterbringung sehen würde.  Es soll ein neuer Betreuer eingesetzt werden.  Von einer Entlassung aus der Betreuung war jedoch keine Rede.  Außerdem müsste das Gericht noch erklären, warum es die  vorliegende  Vorsorgevollmacht, ausgestellt auf die Tochter Renate L.  nicht zur Kenntnis nehmen will.

Inzwischen hatte der Pflege-SHV diesen Vorgang der Presse mitgeteilt.  Gottlob Schober von Report Mainz fand diese Geschichte ebenfalls ungeheuerlich, so dass er seinerseits Recherchen anstellte, wenngleich auch nur bezogen auf die falsche Demenzdiagnose. Sehen sie hier den Beitrag: Nur vergesslich oder dement?

Gerade bei alten Menschen wird inzwischen häufig alleine auf Grund eines 20-minütigen Kurztestes, die Alzheimer Diagnose attestiert. Und dies obschon laut Internationalem Diagnoseschlüssel, ICD-10, von eine Demenz Typ Alzheimer  erst dann ausgegangen werden sollte, nachdem organische oder sonstige bekannten Ursachen für Demenzsymptome durch bestimmte Diagnostikverfahren ausgeschlossen werden konnten, und sich die Symptome nach 6 Monaten nicht zurückgebildet haben, siehe:  icd-demenz-richtlinien

Ein bestimmtes Schnelltestverfahren wird neuerdings  standardmäßig sogar in gerontologischen Kliniken angewandt, wie ich bei nachträglichen Recherchen erfahre.  In Studien habe es sich als zuverlässig erwiesen.  Zuverlässig wird mit diesem Verfahren die Fallzahl vermeintlich Alzheimerkranker steigen.  Selbsttestungen im Internet, Frühtestungen und Schnelltestungen sorgen dafür, dass das Gespenst Alzheimer bald in jedem Haushalt sein Unwesen treibt.

Was der Staat tun muss, um ältere Bürger vor einer derartigen Entrechtung durch medizinische Gutachten und gesetzliche Betreuung zu schützen!

Wichtigste Forderungen:

Schutz vor der Fehldiagnose Demenz
Demenz ist eine Diagnose die  an sich bereits eine Entwürdigung darstellt.  Sie spricht dem Erwachsenen ausgerechnet die Fähigkeiten ab, durch die sich der Mensch als Person und Mitglied der Gesellschaft definiert.  Es gibt wohl keine bedrohlicher Diagnose. Jeder, der  noch einigermaßen klar denken kann, wenn er diese Diagnose bekommt, muss sich in seiner Existenz als Person bedroht fühlen.

Schutz vor Angstmache durch die  Diagnose  Alzheimer
Solange die Medizin über die Ursachen spekuliert und nicht weiß was sie zu Verhinderung oder Heilung dieser angeblichen,  unheilbaren Krankheit tun kann, sollte  Frühdiagnostik,  Schnelldiagnostik und Selbstdiagnostik durch Internetprogramme verboten werden.  Denn hierdurch können gesunde Menschen in eine Demenzerwartungsangst hineingebracht werden, die sie buchstäblich um den Verstand bringt.

Schutz vor Entrechtung durch die Diagnose Alzheimer
Wie in dem geschilderten Falle deutlich wird, können Betreuungsrichter und Betreuer alleine aufgrund der Diagnose auf dem Papier, alten Menschen von jetzt auf gleich, alle Fähigkeiten und Rechte auf Selbstbestimmung und Mitentscheidung aberkennen.   Hier ist dringend Schutz gefordert. Sowohl bezogen auf das Betreuungsrecht als auch das Medizinrecht.

Was der Bürger tun sollte, um sich selbst vor einer derartigen Entrechtung durch medizinische Gutachten und gesetzliche Betreuung zu schützen!

Empfehlungen:

Lassen Sie sich keine Alzheimerdiagnose anhängen!
Bestehen Sie auf Ihrem Recht,  selbst den Arzt auszusuchen, der Sie untersucht.  Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung, darf kein Arzt, Tests mit Ihnen machen.  In jedem Falle haben Sie das Recht, die Ergebnisse des Testes zu erfahren und dies in schriftlicher Form.   Bei zweifelhaften Gutachten, holen Sie sich eine zweite- oder dritte Meinung ein.  Solange Sie nicht unter Betreuung stehen,  können Sie selbst bestimmen, ob sie sich einem Demenztest unterziehen oder nicht.

Bestimmen Sie in Ihrer Patientenverfügung, dass mit Ihnen keine Alzheimertests durchgeführt werden, auch dann nicht, wenn deutliche Zeichen von Demenz erkennbar sind.
Sie sollten wissen, dass Ihnen eine Alzheimerdiagnose mehr schadet als nutzt! Denn solange Ärzte, Richter und Pflegekräfte die  Diagnose Alzheimer-Demenz  gleichsetzen mit der Unfähigkeit  zur klaren Willensäußerung, verlieren Sie mit der Diagnosestellung fast zwangsläufig  das was Ihnen im Leben vermutlich das Wichtigste war: Ernst genommen zu werden, mit dem was Sie sagen oder signalisieren.

Treffen Sie frühzeitig Vorsorge. Bestimmen Sie in einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wer für Sie eintreten soll. 
Klären Sie das in der Familie. Notfalls mit externer Hilfe.   Weil  Franz und Rosa S. eine längst fällige Klarstellung ihre Wünsche und Vorstellungen gegenüber den Kindern versäumten, schaukelte sich hier eine Situation hoch – die mit familientherapeutischer Unterstützung vielleicht hätte verhindert werden können.

4 Kommentare

  1. Leider habe ich das auch schon erlebt, dass Betreuer sich sehr merkwürdig benehmen. Ich würde mich über Erfahrungsberichte anderer Betroffener freuen. Vielen Dank! Katharina

  2. Seit Jahrzehnten kein Einzelfall
    So werden Rechtsanwälte als Betreuer eingesetzt
    Nicht selten dient es der Bereicherung

    Es ist eine gute organisierte Mafia

    • Liebe Angelika, was meinten Sie mit Betreuer-MAfia? Ich habe auch einen Fall erlebt, bei dem der Betreuer sehr merkwürdiges Verhalten hatte – gibt es das öfters? das wäre ja schrecklich!

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