Wenn Medizin uns krank macht.

So der Titel  dieser Sendung im „Nachtcafe“ in der der Zahnarzt Hartfried Pietz   (siehe ab: 1.14.20)  schildert, wie sein Vater, ohne Diagnostik die Diagnose „Demenz Typ Alzheimer“ bekam.  Weil der Vater nach einer Operation kraftlos war und Hilfe bei verschiedenen Verrichtungen brauchte, die seine Mutter zu Hause nicht leisten konnte,  kam er in ein Heim.  Bei der Auswahl des Heimes war die geringe Entfernung von nur 500 m ausschlaggebend.   Nachdem  sich der  Vater dort in der ersten Zeit wieder erholte und  mehrfach  auf den Weg zu seinem Zuhause machte, schaltet das Personal den Hausarzt ein. Ohne sein Wissen oder das seiner Angehörigen wurde der vermeintlich demente Heimbewohner daraufhin mit Neuroleptika (v.a. Risperidon) ruhig gestellt.  Seine Ehefrau wunderte  sich über die Passivität andere Wesensveränderungen und stellte das Personal sowie den Arzt zur Rede.  Obwohl diese Behandlung abgelehnt wurde und sich der Zustand des Patienten zusehends verschlechterte, konnten die Angehörigen eine weitere Verabreichung dieser Mittel nicht verhindern.    Innerhalb weniger Monate baute der bis dahin rüstige und gesprächige Herr Pietz Senior körperlich und geistig völlig ab. Er sprach nicht mehr, lag oder saß nur noch reglos da, entwickelte Dekubitus an Steiß und Fersen, konnte nicht mehr essen und trinken, entwickelte eine Lungenentzündung und verstarb schließlich, bevor seine Angehörigen ihn aus diesem Heim herausretten konnten.

Geschockt von den, jedem Laien ersichtlichen Pflege- und Behandlungsfehler, wandte sich Hartfried Pietz zunächst an den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) und die Heimaufsicht.  Schließlich sind diese Institutionen für die Qualitätskontrolle von Pflegeheimen zuständig.  Gerichte beziehen sich oft ausschließlich auf die Gutachten von  MDK und  Heimaufsicht.   Jedoch wer von diesen Organen Aufklärung und ein kritisches Urteil erwartet, kennt die Spielregeln im Gesundheits- und Pflegesystem nicht.  So offenbarte das Antwortschreiben des zuständigen Herrn von der Heimaufsicht, dass die erlebte Ruhigstellung und systematische Schädigung  von Heimbewohnern mit Weglaufdendenz oder unangepasstem Verhalten  in Deutschland legitime  Praxis ist.  Nicht in einem Punkt wird ein Fehlverhalten des Heimes eingeräumt.  Er bestätigt somit das Fehlen jedes Unrechtsbewusstseins aller an dieser Praxis beteiligten.

Mit Genehmigung von Herrn Pietz geben wir nachfolgend seine Gegendarstellung zum Antwortschreiben der Heimaufsicht bekannt.

Werter Herr G

die Art und Weise Ihres Schreibens hat mir gezeigt, dass es Ihnen nicht um den Schutz der Heimbewohner geht und ging sondern um das, wie auch immer begründete Unterdrücken und Ignorieren von Kritik. Ich nehme ganz konkret zu Ihrer Argumentation Stellung:

Zur Prüfung der Beschwerdepunkte wurden die pflegerelevanten Unterlagen (Pflegedokumentation) von Herrn Friedrich Pietz partiell beigezogen und ausgewertet. Darüber hinaus wurden die Befundunterlagen des  Klinikum S. und das Prüfergebnis der Einzelfallprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen zur Entscheidungsfindung herangezogen.

Schon allein aus der Tatsache, dass Sie sich im Falle des Todes eines Heimbewohners nur „partieller“ Unterlagen bedienen und sich auf die kuriose Einzelfallprüfung des MDK beziehen läßt nur den Schluß zu, die Tatsachen interessieren Sie nicht wirklich. Ihnen genehme Unterlagen werden herangezogen, die heile Welt des Heims entlarvende Dokumente werden ignoriert bzw. infrage gestellt.

Doch im Einzelnen:
„Zu 1.  Sie erheben gegenüber der Einrichtung den Vorwurf, dass man sich entschloss, die Heimgehversuche Ihres Vaters mit Psychopharmaka zu unterbinden, da die Einrichtung an einer vielbefahrenen Straße liegt. Nach Auswertung der vorliegenden Auszüge aus der Pflegedokumentation Ihres Vaters hat sich Ihr Vorwurf nicht bestätigt.“

Hätten Sie meine Mutter befragt, hätten Sie erfahren können, dass der Hausarzt, Dr. K., von meiner Mutter auf die Wesensveränderung meines Vaters angesprochen (er sagt nichts mehr und antwortet nicht) sinngemäß geantwortet hat: „ wir mussten ihm was geben, damit er nicht beim Davonlaufen auf der Straße verunglückt.“ Auf die Erklärung meiner Mutter, dass sie keine Psychopharmaka möchte, meinte er nur, er könnte sie nicht von heute auf morgen absetzen und man müsste  vielleicht mal überlegen, ob man die Dosis reduzieren könne.

Diese Aussage vom Hausarzt und der Wunsch meiner Mutter ist leicht abgewandelt in den Unterlagen einsehbar.

Gehen wir davon aus, dass meine Mutter nicht lügt, dann hat das Heim ein Problem an den Arzt herangetragen und dieser hat in üblicher Weise eine Lösung gefunden: Risperidon!!!

„Ihr Vater wurde gegenüber dem Pflegepersonal handgreiflich und sein Verhalten wurde durch die Pflegekräfte als aggressiv eingeschätzt. Diese Verhaltensauffälligkeiten wechselten sich mit un-auffälligen Phasen ab. So ist der Detail-Pflegeübersicht zu entnehmen, dass die Bedarfsmedikation verabreicht wurde, nachdem Ihr Vater handgreiflich geworden ist. Er erhielt die Bedarfsmedikation nicht, weil er nach Hause gehen wollte.“

Dies ist nach meiner Kenntnis ein völlig untypisches Verhalten meines Vaters. Zum einen ist mir von seinem vorherigen Aufenthalt im Seniorenheim L. in Z. nie ein aggressives Verhalten berichtet worden. Wenn Sie sich einmal die Mühe gemacht hätten, die Nebenwirkungen seiner Medikamente durchzulesen hätten Sie feststellen müssen, dass darin auch von gesteigerter Aggressivität berichtet wird.

Mein Vater, dessen behauptete Demenz nie neurologisch festgestellt wurde, wurde am Nachhausegehen gehindert, körperlich und medikamentös. Eine Schizophrenie, zu deren Behandlung Risperidon eingesetzt wird, bestand definitiv nicht. Ebenfalls war keine Selbstgefährdung bei ihm zu Hause zu befürchten. Einziger Grund war seine Weglauftendenz und die vielbefahrene Straße vor dem Heim. Dass damit ein Problem für das Heim bestand, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen, werden Sie hoffentlich nicht negieren wollen.

Weiterhin suchte die Einrichtung nach anderen Lösungsmöglichkeiten, da auch die Bedarfsmedi-kation nicht immer wirkte. Ihre Mutter wurde aus der Tagespflege geholt. Die Anwesenheit beruhigte Ihren Vater. „

Dies streitet meine Mutter vehement ab. Sie wäre nie zur Beruhigung meines Vaters gerufen worden. Andere Möglichkeiten zu suchen wäre die Pflicht des Heimes gewesen. Dazu hätte es eines Gesprächs mit den Vorsorgeberechtigten und meiner Mutter bedurft. Dieses gab es nie. Man hätte diverse Alternativen diskutieren können:  Häusliche ambulante Pflege, Verlegung in ein Heim außerhalb Braunsbedras (z.B. Zorge, wo er davor war) oder Signalgeber in seinen Schuhen, um sein Verlassen des Heims zu bemerken.

So ist auch aus den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen, dass Ihr Vater mehrfach die Einrichtung verließ. Ihm wurde daraufhin keine Bedarfsmedikation verabreicht. Vielmehr konnte er zur Rückkehr in die Einrichtung bewegt werden.“ 

…was eindeutig gegen sein angebliches aggressives Verhalten spricht! Eine Aussage meines Neffen, der bei einem Besuch meinen Vater als „folgsam“ erlebte, der auf Aufforderung im Heim blieb und ihm nur traurig nachwinkte, bestätigte dieses Verhalten ebenfalls.

Von einer medikamentösen Fixierung auszugehen ist im Fall Ihres Vaters nicht gerechtfertigt. Das Bedarfsmedikament konnte bei aggressivem Verhalten nach Anweisung des Arztes früh (und nur früh) mit 20 Tropfen verabreicht werden. Auch nach erfolgter Verabreichung war Ihr Vater in der Lage aufzustehen und seinen Aufenthaltsort zu verlassen.“

Zu dieser Aussage ist zu sagen: mein Vater war durch die Risperidon- Dauermedikation über mehrere Monate – nur noch sehr wacklig auf den Beinen, nachdem er zuvor sehr mobil mit und ohne seinen Rollator unterwegs war. Selbst wenn er körperlich in der Lage gewesen wäre, das Heim zu verlassen, war er (infolge der Medikation) zu desorientiert, um überhaupt noch eine Entscheidung zu treffen. Ich habe eine Videoaufnahme, wo er von Mutter gefragt wurde, er solle doch sagen was er will und was er gern möchte usw. Anwort war ein müdes Schulterzucken. In diesem Zustand war er zu nichts mehr in der Lage. Seine ganze Familie war dazu verurteilt, ihm beim langsamen Sterben zuzusehen. Das Thema Risperidon als Dauermedikament, der Hauptgrund meiner Beschwerde und meiner Strafanzeige taucht bei Ihnen gar nicht auf. Sie sprechen immer von einer Bedarfsmedikation, wobei Sie sicher die zusätzliche Gabe von Diazepam meinen. Warum sagen Sie kein Wort zu Risperidon(Risperdal) ?

Es gab hier ein allgemein praktiziertes Agreement: das Heim formulierte ein Problem- hier die Weglauftendenz , der Arzt verschrieb das nötige Medikament, auch auf Kosten der Gesundheit, das Heim verabreichte. So ist die Realität gewesen, zu der Sie leider keine Stellung nehmen. Auch nicht dazu, dass diese Dauergabe keine richterliche Genehmigung hatte und somit ungesetzlich war!

Zu 2. „Der erhebliche Gewichtsverlust von 6 kg innerhalb eines Monats im August 2013 wurde dem behandelnden Arzt mitgeteilt. Dieser sah jedoch keine Veranlassung zu einer Veränderung der Be-handlung, da der BMI im normalgewichtigen Bereich (24,16) lag. Auch hier sind der Einrichtung keine Vorwürfe zu machen.“

Bei jedem Altenpfleger schrillen in einem solchen Fall alle Alarmglocken. Die Fürsorgepflicht des Heimes hätte einen anderen Arzt um eine zweite Meinung bitten können. Ich mache deshalb dem Heim einen Vorwurf. Wenn erfahrene Pfleger darauf aufmerksam machen, auch, ob man meinen Vater nicht mal einem Neurologen vorstellen sollte bzw. die Dosis des Risperidons reduzieren könnte und der Arzt ohne den Patienten und seinen Verfall persönlich in Augenschein zu nehmen dies alles ignoriert, hätte das Heim einen anderen Arzt bemühen müssen. Hätten Sie das im Falle Ihres eigenen Vaters nicht auch erwartet?

„Zu 3.  Durch die Einrichtung wurde der Hausarzt auch über eine Interaktion von zwei verordneten Medi-kamenten unterrichtet. Nach den Unterlagen der Einrichtung war dem Hausarzt die Interaktion bewusst, eine Änderung der Medikation bzw. die Einleitung weiterer Maßnahmen hielt der Hausarzt für nicht erforderlich.  Zu diesem Beschwerdepunkt hat sich die Einrichtung korrekt verhalten.“

Auch dieses spricht für ein ignorantes Verhalten des Arztes und hätte zu seiner Suspendierung durch das Heim führen müssen oder zumindest zu einer Information der Vorsorgeberechtigten, damit diese die Chance hätten haben können, zu handeln.

In den Leitlinien ist von einer engen Zusammenarbeit von Heim und Angehörigen die Rede. Wo war die ?

„Zu 4. Aus den Dokumentationsunterlagen der Einrichtung ist ersichtlich, dass der Hausarzt am 26.09.2013 zum Hausbesuch bei Ihrem Vater war. Hierbei wurde Ihrem Vater durch den behandelnden Arzt eine Grippeschutzimpfung verabreicht. Zum Zeitpunkt der Impfung war dem Hausarzt der Allgemeinzustand Ihres Vaters bekannt.
Die Entscheidung zur Impfung hat der Hausarzt und nicht die Einrichtung getroffen. Somit kann  der Einrichtung auch hier kein Vorwurf gemacht werden.“ 

Dem Heim war der Zustand meines Vaters noch besser bekannt, da die dort Beschäftigten den gebrechlichen Zustand meines Vaters bestens kannten. Jeder Laie weiß, erst recht jeder Altenpfleger, dass eine Grippeschutzimpfung für gesundheitlich angeschlagene Menschen ein Risiko darstellt.

„Zu 5. Hinsichtlich der unterschiedlichen Befundfeststellung zum Hautzustand Ihres Vaters kann aus heimaufsichtlicher Sicht keine konkrete Aussage getroffen werden. 
Im Pflegeüberleitungsbogen der Einrichtung vom 20.10.2013 wird eine Hautläsion am Steiß mit einer Größe von 2 cm beschrieben. Der Aufnahmebefund des Carl-von-Basedow-Klinikum weist in der Dekubitusdokumentation am 20.10.2013 drei Dekubitalulcera 2. bzw. 3. Grades aus.“

Richtig, wobei Sie unterschlagen, dass zwischen beiden Befunden 2,5 Std. lagen und in dieser Zeit aus einer Läsion von 2 cm ein Dekubitus von 8×7 cm 3. Grades geworden ist !
Schon durch das Weglassen dieser Tatsache zeigt sich Ihr Ziel, was als Resultat Ihrer Beschwerdebearbeitung stehen sollte: ein Verharmlosen und Schönfärben, oder wie soll ich das sonst interpretieren? Warum sind Sie hier mit Ihren Aussagen so ungenau ? Warum haben sie die Dauermedikation von Risperidon von mehreren Monaten unterschlagen oder „übersehen“?

„Aus dem ebenfalls vorliegenden Klinikbefund vom 07.11.2013 gehen für die im Aufnahmebefund festgestellten Dekubitalulcera keine Therapie bzw. Wundversorgungshinweise hervor.“

Hätten Sie sich genau mit den Krankenhausunterlagen beschäftigt, hätten Sie feststellen müssen, dass es ein Dekubitusregime mit genauen Lagerungsanweisungen das KH Merseburg gab.

„Abschließend lässt sich heimaufsichtlicherseits nicht bewerten, welcher Befund dem tatsächlichen Hautzustand von Herrn Pietz am 20.10.2013 entsprach.“

Dieser Satz entlarvt Sie vollends. Eine Einrichtung wie das KH M.  protokolliert einen schweren Pflegefehler, welcher für die Sepsis meines Vaters inklusive seiner doppelseitigen Lungenentzündung mit Todesfolge ursächlich sein kann und sie interpretieren diesen Fakt, indem Sie die Glaubwürdigkeit des behandelnden KH-Arztes auf die gleiche Ebene wie die Vertuschungsversuche des Heimes stellen! Einen klareren Hinweis, wie glaubwürdig die gesamten Aufzeichnungen des Heimes sind, als durch diesen Fakt, kann es gar nicht geben, aber Sie leugnen auch dies.

„Zu 6. Hinsichtlich der nachträglichen Änderung bzw. Korrektur der PC geführten Pflegedokumentation ist festzustellen, dass Änderungen automatisch mit dem aktuellen Tagesdatum versehen werden und somit nachvollziehbar sind. Nachträgliche Änderungen ab dem 26.10.2013 sind aus den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich.“

Aus den Unterlagen geht eindeutig hervor, daß auch noch nach dem 20.10.2013 Eintragungen zu meinem Vater erfolgten, obwohl er am 20.10. noch in der Nacht nach M. verbracht worden ist. Was kann es da noch für relevante Einträge geben, wenn er nicht mehr im Heim war?

„Zu 7. Aus den in der Einrichtung geführten Trinkprotokollen sind bis zum 18.10.2013 Trinkmengen von 1270 ml bis 2200 ml zu ersehen. Infolge des deutlich schlechteren Allgemeinzustandes hat sich die Trinkmenge am 19./20.10.2013 deutlich verringert. Erkennbar ist, dass die Einrichtung nachvollziehbar dokumentiert hat, dass regelmäßig Flüssigkeit angeboten wurde.“

Angeboten heißt nicht, dass mein Vater diese auch getrunken hat. Anläßlich meines Besuches im KH habe ich meinem Vater zu trinken angeboten und er hat sich verschluckt. Ein Kenner von Risperidon- (Neuroleptika allgemein) Wirkungen hat mir bestätigt, dass diese Patienten oft so verwirrt seien, dass sie sich nicht mehr an den Schluckvorgang erinnern können.

Für Sie sollten nicht die Trinkprotokolle des Heimes wichtig sein sondern die Aufnahmebefunde des Krankenhauses, die meinem Vater Auszehrung, Austrocknung und einen komplett entgleisten Mineralienhaushalt attestierten. Da sich mein Vater leider zuvor nur in diesem Heim aufgehalten hat ist auch dieses Heim dafür verantwortlich oder wer meinen Sie? Wann, wenn nicht in seinem Fall, bei einem Heimbewohner, der ausgezehrt, ausgetrocknet und komatös ins Krankenhaus eingeliefert wird, mit wundgelegenem Steiß bis auf den Knochen und Blasen an den Hacken kann man von einem Pflegefehler sprechen ?

Wer ist dafür verantwortlich?  Er selbst? Nur der Arzt?

Insgesamt können die in Ihrem Schreiben vorgebrachten Beschwerdepunkte gegen die Einrichtung nach Auswertung der vorliegenden Unterlagen nicht bestätigt werden.“

Danke für Ihr gründliches Bemühen um Qualitätssicherung.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Lebensabend, vielleicht in einem Heim mit den vorliegenden Qualitätsmerkmalen. Es gibt eine höhere Gerechtigkeit.

Wenn Ihre Aufsicht so aussieht, wie in diesem Fall verwundern die „Ergebnisse und Erfolge“ nicht. Sie sind kompetenter Partner dieser Art der Altenbetreuung.

Ich werde die Staatsanwaltschaft über diese Stellungnahme informieren ebenso wie über die kompetente „Untersuchung“ des MDK. Ich denke, so kann man am einfachsten ein System verbildlichen, in dem das Schicksal eines einzelnen Menschen der sein Leben gearbeitet hat, Krankenkassenbeiträge gezahlt hat, nie etwas erwartet hat und dann einfach über die Klinge springen musste, weil er einfach nur störte.

Ich bedaure, von Ihnen ernsthaft ein Eintreten für eine menschenwürdige Pflege erwartet zu haben und schäme mich für Ihre Stellungnahme.

Sie sollten das vielleicht auch tun.

Hartfried Pietz

4 Kommentare

  1. Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Ein Bekannter ist Anwalt für Medizinrecht in Halle Saale. Ich werde ihn auch mal dazu fragen. Das Thema wird die Gesellschaft vermutlich noch länger beschäftigen.

  2. Heute, 3 Jahre nach dem Tod meines Vaters habe ich erneut Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Halle beantragt. Nach einem unqualifiziertem gerichtsmedizinischen Gutachten, was zB. zum Thema : Dekubitus lt. Pflegeheim NEIN, 2,5 Std. später im Krankenhaus JA , Grad 3 am Steiß,- zu dem Schluß kam, da wisse man ja nicht, wem man glauben könne, da ja Aussage gegen Aussage stünde ( !!! ) wurde ein Pflege-Gutachten in Auftrag gegeben. Zwischenzeitlich mußte eine Beschwerde beim Generalstaatsanwalt vorgebracht werden, da keine Aktivitäten der Staatsanwaltschaft erkennbar waren.
    Mein traurigen Zwischenfazit:
    Wenn die Kontrolle nicht funktioniert, Bewertungen nur Phantasie bewerten bleibt nur die juristische Sanktion ! Genau hier drängt sich der Eindruck auf, dass die Justiz durch Trägheit und Desinteresse dieses menschenverachtende System erst möglich macht ! Ein Menschenleben, erst recht das eines älteren Menschen, scheint entbehrlich zu sein ! Ich bleibe weiter dran !

    • Genau die gleiche Erfahrung mache ich, allerdings mit einer Brisanz noch dazu: ich habe über Monate versucht, die Behandlung mit Risperidon vermittels meiner Vollmacht und auch mit gerichtlicher Hilfe gegenüber Mitbevollmächtigten zu unterbinden. Ich selbst habe ein pharmakologisches Gutachten über die Medikation meiner Mutter in Auftrag gegeben, was die Gefährlichkeit von Risperidon und den Behandlungsfehler bestätigt. In der Konsequenz sieht es nun so aus, als ob das Gericht mir nun die Vorsorgevollmacht entziehen will. Damit ist jede Kontrolle weg, die Mutter schutzlos und der Willkür Tür und Tor geöffnet! Über einen Kontakt, Herr Pietz, würde ich mich freuen.

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