Vorbild Skandinavien: Ein Vergleich zum deutschen Pflegesystem

In Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland sowie Island herrscht ein vergleichsweise gesundes Verhältnis zu alten Menschen mit Anzeichen von Demenz. Bei den ersten Anzeichen, wenn sich die Gefahr andeutet, werden die Alten nicht zum Arzt geschickt, damit dieser frühzeitig eine Diagnose stellt und Tabletten verordnet, vielmehr versuchen darin geschulte Pflegefachkräfte durch Gespräche und soziale Interventionen den offensichtlichen Ursachen entgegenzuwirken. In erster Linie sehen sich dort die Kommunen in der Verantwortung, Strukturen und Hilfsangebote für alte MitbürgerInnen zu schaffen, die diesen ein selbstständiges Leben im eigenen Zuhause ermöglichen und gleichzeitig die Familie entlasten.

Damit zum Beispiel die Tochter ihrer Berufsarbeit weiter nachgehen kann, kümmert sich ein kommunaler Pflegedienst um die betreuungsbedürftige alte Mutter. Gemeinsam sucht man nach individuell passenden Lösungen. Feste Bezugspersonen sind ein Selbstverständnis. Wer kann und möchte, verbringt seinen Tag in einer Tagesbetreuung. Diese steht nicht nur – wie bei uns (Kassenleistung) – Demenzkranken offen, sondern jeder alte Mitbürger, der die Gesellschaft sucht, kann dort hin. Gezielt werden Alleinstehende sowie Personen, die zu vereinsamen drohen, eingeladen, weil allgemein bekannt ist, dass diese Menschen besonders gefährdet sind, die Orientierung zu verlieren. Tagesbetreuungsstätten haben die Funktion von Begegnungsstätten, in denen die alten Menschen nicht nur untätig sitzen und mit Essen oder Getränken bedient werden; ihnen wird vielmehr die Möglichkeit gegeben, sich einzubringen. Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäscheversorgung und andere Alltagsverrichtungen werden hier gemeinschaftlich gemacht. Natürlich abhängig vom Geschick der Fachkräfte, die diese leiten.

In Skandinavien kommt kein Gutachter einer Kasse, der prüft wie hoch der Pflegegrad  ist und wieviel Geld gezahlt wird.  Bis zu einem geringen Eigenanteil von zwischen 5 und 10% werden alle Unterstützungsleistungen aus Steuermitteln der Kommune bezahlt.  Nur wenn es gar nicht anders geht, kommt das Altenheim in Betracht. Wobei die Altenheime vergleichbar den Schulen und Kindergärten staatliche bzw. kommunale Einrichtungen sind, deren Bau und Unterhalt aus Steuermitteln finanziert wird, nicht wie bei uns durch die Pflegesätze pro Bewohner.  Während wir Pflichtbeiträge in eine Pflegekasse  zahlen, haben die skandinavischen Länder die Kosten für die Altenpflege im Hebesatz der Steuern berücksichtigt. Von der personellen Ausstattung der ambulanten Pflegedienste und Heime können wir in Deutschland nur träumen, wie dieser Onlinebeitrag Altenpflege auf Schwedisch  bestätigt.

Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung hat Cornelia Heinze einen Vergleich der fünf nordischen Länder mit Deutschland herausgearbeitet. Einer der Unterschiede macht das nachfolgende Zitat deutlich:

„Die skandinavischen Systeme sind getragen von der Idee, dem einzelnen Individuum im Sinne von ,Hilfe zur Selbsthilfe’ das an staatlichen Unterstützungsleistungen zukommen zu lassen, das er oder sie benötigt, um möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Bei vielen älteren Menschen reicht es, wenn sie regelmäßig ins kommunale Seniorenzentrum kommen oder gebracht werden, wo sie dann mit anderen älteren Menschen gemeinsam essen und gewissen Aktivitäten nachgehen. Wird permanente Pflege und häusliche Unterstützung benötigt, kann es um wenige Stunden pro Woche ebenso gehen wie um einen 24-Stunden-Service.“
(Cornelia Heinze, Auf der Highroad zu einem zeitgemäßen Pflegesystem, April 2015)

Das deutsche Pflegesystem dagegen degradiert den Pflegebedürftigen  zum Hilfeempfänger.  Um überhaupt Sachleistung oder Geld zu bekommen, muss ein Bürger sich zunächst einer umfassenden Prüfung unterziehen. Je nach Pflegestufe/Pflegegrad übernimmt die Kasse bis zu einer festgelegten Höhe „Sachleistung“ durch anerkannte Pflegedienste. Für Menschen mit beginnender Demenz ist das Angebot der Pflegedienste jedoch in jeder Hinsicht ungeeignet, auch weil diese nach einem Leistungskatalog abrechnen, der z.B. für das komplette Körperpflegeprogramm am Morgen nur 25 Minuten  vorsieht. Da sich diese Patienten/Kunden jedoch nicht unter Zeitdruck setzen lassen, müssen Angehörige hier regelmäßig selbst Lösungen finden.
Das deutsche Gesundheits- und Pflegesystem produziert Pflegebedürftigkeit, es verhindert sie nicht.  Dabei scheint auf den ersten Blick gesetzlich alles vorbildlich geregelt. Als einziges Land hat Deutschland eine Pflegeversicherung  (SGB XI ) und diese verspricht unter anderem:

Pflegeversicherung  SGB XI
§2 – 1:  Selbstbestimmung:  Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten.

§ 3: Vorrang der häuslichen Pflege:   Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.

§5: Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation: 4) Die Pflegekassen wirken unbeschadet ihrer Aufgaben nach Absatz 1 bei den zuständigen Leistungsträgern darauf hin, dass frühzeitig alle geeigneten Leistungen zur Prävention, zur Krankenbehandlung und zur medizinischen Rehabilitation eingeleitet werden, um den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Seit Einführung dieses gutgemeinten Gesetzes lässt sich jedoch in der Praxis eine gegenteilige Entwicklung beobachten. Denn die weiteren Bestimmungen setzen den Anreiz in die falsche Richtung.  Je unselbstständiger und pflegebedürftiger ein Mensch ist, desto mehr Geld zahlt die Pflegekasse.  In der Praxis reagieren die Kassen wie Versicherungen, die ohne Anträge, Gutachten und Bescheinigungen erst einmal nichts unterstützen. Im Jahre 2015 haben die Kassen nur in 2,1 Prozent der Fälle Reha-Maßnahmen bewilligt, erklärt Prof. Rothgang in seinem Beitrag vom 31.07.2016.  Bei alten Menschen mit Pflegebedarf wird nicht selten das Prozedere der Antragsbearbeitung so lange hinausgezögert, bis der Rollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel nicht mehr gebraucht wird, weil der Kranke bettlägerig wurde oder verstorben ist. Auch bei den Hilfsmitteln zur Pflege muss der Versicherte um die für ihn geeigneten Mittel kämpfen, angefangen bei der Inkontinenzversorgung, für die manche Kassen nur bestimmte Windeln übernehmen, selbst wenn nachgewiesen werden kann, dass die Hautverträglichkeit und Sicherheit anderer Produkte besser ist.  Insgesamt muss man hier von einem falschen Anreizsystem sprechen. Dass 2017 in Kraft tretende Pflege-Stärkungsgesetz II (PSG II) ändert daran leider nichts.

Deutschland ist weltweit führend bei der Anzahl von beantragten und vergebenen Heimplätzen. In keinem anderen Land endet die Lebenslaufbahn  so häufig im Heim und dies zumeist im Zustand vollständiger Abhängigkeit und Fremdbestimmung. Seit Einführung der gutgemeinten Pflegeversicherung sprießen die Heime wie Pilze aus dem Boden. Ein Ende ist nicht abzusehen. Denn in Deutschland hat jeder Bürger, auch wenn er nicht über Eigenmittel verfügt, die Gewähr, im Heim versorgt zu werden. Die Pflegekassen zahlen bei Heimunterbringung den vollen Leistungssatz. Wo Eigenmittel plus Pflegekassenleistung nicht reichen,  kommt die Sozialkasse für den Rest auf.  In  Deutschland ist der Bedarf an Heimplätzen deshalb so groß, weil die häusliche Pflege nur funktioniert, wenn Angehörige in der Lage sind, diese zu 90 Prozent selbst zu erbringen oder wenn der Hilfebedürftige über die nötigen Mittel verfügt, um sich eine 24-Stunden-Betreuung im eigenen Haushalt leisten zu können, also monatliche Beträge von 800 – 8 000 Euro privat zahlen kann.  In Schweden muss kein alter Mensch Angst haben, ins Heim zu kommen, wenn er Hilfe braucht. Auch Angehörige müssen nicht befürchten zu verarmen, wenn ein Familienmitglied über längere Zeit pflegebedürftig wird. An Hochschulen ausgebildete Fachkräfte kümmern sich: Es sind Schwestern/Pfleger, die nicht unter Zeitdruck hetzen müssen, die nicht in Zeitkorridoren und Leistungsmodulen planen, sondern sich individuell auf jeden einstellen können. Diese Pflegekräfte sind Angestellte der Kommune, ihre Gehälter werden aus Steuermitteln bezahlt. Alle Bürger können bei Pflegebedürftigkeit auf pflegerische Unterstützung durch Fachkräfte vertrauen, die der Staat bezahlt.
In Deutschland ist man hingegen darauf angewiesen, Hunderttausende von Hilfskräften aus Billiglohnländern  in Schwarzarbeit zu beschäftigen bzw. zu dulden, weil es für die weniger betuchten Hilfebedürftigen, deren Kinder berufstätig sind oder weiter weg wohnen, keine andere Alternative zum Heim gibt. Das Deutsche Pflegesystem wäre längst zusammengebrochen, wenn es nicht so viele SchwarzarbeiterInnen gäbe und  die viel zu knapp bemessenen Pflegemitarbeiter in den Einrichtungen nicht regelmäßig Überstunden machten.

Menschliche Pflege und gute Qualität sind nicht in erster Linie eine Frage des Geldes. Selbst wenn Deutschland die Pflegeversicherungsbeiträge um mehrere Prozentpunkte erhöhen würde, würde unser System dem skandinavischen unterlegen bleiben, sofern weiterhin die falschen Anreize gesetzt werden. Hierzulande produzieren wir einen Großteil unserer Pflegebedürftigen selbst:

  1. Deutschland rechnet in Fallzahlen: Je mehr Fälle in kurze Zeit durch einen Klinikbetrieb geschleust werden, desto wirtschaftlicher arbeitet er. Für ältere Menschen, die das alles nicht so schnell verstehen und in ihrer Langsamkeit bedrängt werden, kann mit einem gebrochenen Fuß im Klinikbetrieb bereits der Grundstein einer Demenzkarriere gelegt werden. Patienten werden entlassen, wenn die Fallpauschalzeit abgelaufen ist. Sofern die häusliche Versorgung auf die Schnelle nicht sichergestellt werden kann, verfügt  das Entlassmanagement über eine Liste von Pflegeheimen, mit dem das Krankenhaus kooperiert. Bevor ein älterer Mensch  richtig verstehen kann, was passiert, befindet er sich bereits in einem Heim. Wer keine Angehörigen hat, die sich für die Pflege zu Hause stark machen, wird den Rest seines Lebens im Heim verbringen. Herausgerissen aus seinem früheren Leben, fremdbestimmt und ohne Chance, in sein altes Leben zurückkehren zu können, können sich diese Menschen oft nur noch retten, indem sie vergessen, wo sie sind und wer sie waren.  Mit der Kampagne Klinik mit Geist setzt sich der Pflege-SHV  seit 2012 für gesündere Strukturen ein.  Auch hier können wir wieder von  Schweden lernen. Das nach der schwedischen Königin Silvia benannte Konzept, wird vereinzelt bereits in deutschen Krankenhäusern umgesetzt.
  1. Deutschland trennt zwischen krankheitsbezogen und pflegebezogenen Leistungen. Im Zweifelfalle fühlt sich keine Kasse zuständig. Das verkompliziert nicht nur die Abrechnung, hierdurch werden sinnvolle Leistungen oft nur nach Überwindung hoher bürokratischer Hürden bewilligt, während andere Leistungen bezahlt werden, ohne jeden Nachweis von Notwendigkeit und Durchführung. Die einen können mit Pflege sehr schnell reich werden, andere müssten über die Maßen arbeiten wenn sie das erbringen sollten, was hilfreich wäre, was aber nicht bezahlt wird (siehe hierzu auch den Beitrag: Ungleichbehandlung von Menschen im Wachkoma

Niemand interessiert sich für das Ergebnis von Medizin und Pflege. Die Kassen zahlen selbst dann, wenn der Patient durch grobe Fahrlässigkeit während einer Behandlung zu Tode kommt. Sie verweigern hingegen die Zahlung, wenn ein sturzgefährdeter Bewohner nicht fixiert wurde. Dem deutschen System fehlt der Bezug zum Menschen in seiner Gesamtsituation. Es wird nicht nach der besten Lösung in der vorliegenden Situation gefragt, sondern danach, was nach Leistungskatalog abgerechnet werden kann.

  1. Deutschland  ist auf dem traurigen Weg,  Nation mit der höchsten Demenzrate zu werden. Demnächst müssen alle Bürger über 70, die zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, damit rechnen, einem Demenztest unterzogen zu werden, so wie es im Juli 2016 (2015) einer Bekannten passiert ist:

    Frau Dr.L, promovierte Juristin, pensionierte Staatsbeamtin, 79 Jahre, geistig rege und selbstbestimmt, jedoch körperlich stark eingeschränkt, hatte sich den Fuß gebrochen, ausgerechnet an dem Bein, das es ihr bisher noch ermöglichte, selbstständig im Bad und Toilette zurecht zu kommen, vom Rollstuhl ins Auto zu steigen etc.  Zum ersten Mal in ihrem Leben benötigte sie nun Hilfe bei körperpflegerischen Verrichtungen und anderen Dingen. „Wird der Fuß wieder so einsatzfähig sein wie vorher, wenn der Bruch verheilt und die Schrauben entfernt sind? Wie kann ich in meiner Wohnung zurecht kommen, wenn ich nicht mehr auf dem Bein stehen kann? Das Bad ist nur zum Teil behindertengerecht, hier müsste noch einiges umgebaut werden.  Es würde mich stören, wenn ständig jemand  in der Wohnung um mich herum wäre, den ich vielleicht vier- bis fünfmal am Tag brauche.  ….  Ich kenne das mit den Polinnen, das würde mir nicht gefallen.  Meine Mutter war ja auch viele Jahre nach Schlaganfall pflegebedürftig.  Welche Alternativen gibt es denn sonst noch?“ Mit diesen und anderen Fragen war die Patientin beschäftigt bis sie drei Tage nach der OP erfuhr, dass sie wegen der Fallpauschale nur noch weitere drei Tage auf der Unfallchirurgie bleiben kann. Ihre  Privatversicherung, 1. Klasse mit Chefarztbehandlung nutzte nichts. Alles kein Problem erklärte man ihr dort, im Verbundkrankenhaus wenige Kilometer entfernt, habe man bereits ein Zimmer in der Geriatrie reserviert. Das Krankenhaus hat denselben Träger und so brauche sie sich um nichts kümmern. Seit Anfang Juli d.J. befindet sich Frau Dr. L nun in der Geriatrie, wo sie allenfalls auf Grund ihres Alters hingehört. Bei meinem Besuch am 10. Juli erzählte sie mir, der Chefarzt hätte einen Demenztest mit ihr gemacht. Sie sei etwas entrüstet gewesen, als er sie damit konfrontierte und sie habe das ablehnen wollen. Daraufhin habe der Arzt erklärt, alle Patienten dieser Abteilung würden getestet, das sei Standard und wichtig für die weitere Behandlung. Wenn sie den Test ablehne, könne sie auf seiner Abteilung nicht bleiben. Bis auf den Uhrentest, bei dem sie den Zeiger statt auf fünf nach elf auf zehn nach elf eingezeichnet habe, glaubt sie, diesen Test bestanden zu haben. Der Arzt habe ihr das mündlich auch bestätigt, aber es wäre ihr lieber, das Ergebnis schriftlich zu sehen.  „Nachher unterstellen die mir eine Demenz, nur damit sie mich als Patientin noch etwas länger hier auf der Abteilung halten können.“ Auch mir kam spontan dieser Verdacht, schließlich brauchen die Kassen Diagnosen für die fallbezogene Abrechnung.

    Mich hat dieser Vorgang fast noch mehr beunruhigt als sie, da ich die Leichtfertigkeit, mit der diese Diagnose gestellt wird, in anderen Fällen erlebt habe. Im Malteserkrankenhaus in Köln, das nach dem Silviahemmet-Konzept arbeitet, steht man der Demenzfrühdiagnostik mit bestimmten Testverfahren kritisch gegenüber.

 

 

 

 

 

6 Kommentare

  1. Interessant zu wissen, wie das Pflegesystem in skandinavischen Länder funktioniert. Der ambulante Pflegedienst sollte auf jeden Fall auch in Deutschland implementiert werden. Es ist traurig zu wissen, dass Deutsche Heimplätzen für die Senioren bevorzugen.

  2. Interessanter Vergleich zwischen dem skandinavischen und deutschen Pflegesystem. Ich finde es wichtig, dass in Skandinavien ein solches gesundes Verhältnis zu alten Menschen mit Demenz gibt. Gespräche und soziale Interventionen spielen auf jeden Fall eine wichtige Rolle aber sind oft unterschätzt. Danke für den Beitrag, sehr informativ!

  3. Die Hilfsangebote, die den alten Menschen ein selbstständiges Leben im eigenen Zuhause ermöglichen und gleichzeitig die Familie entlasten, finde ich gut. Warum denn diese Erfahrung nicht von Skandinavien übernehmen? Ich möchte so lange wie möglich in eigenen vier Wänden bleiben. Dass ich dadurch Probleme für meine Kinder schaffen kann, macht mich aber traurig.

  4. Meine Tante arbeitet als eine häusliche Altenpflegerin in Schwaz und geht es dort in Österreich auch unterschiedlich als in Deutschland. Es ist interessant, dass in Skandinavien kein Gutachter einer Kasse kommt, der prüft, wie hoch der Pflegegrad ist und wie viel Geld gezahlt wird. Ich bin nicht sicher über diesem bestimmten Thema, aber ich werde ihr Dein Beitrag zeigen.

  5. Manchen fehlt es aber auch an der Kenntnis ihrer Rechte. Im Arbeitsrecht ist meine Tante nicht besonders bewandert, aber in ihrem Pflegeberuf. Sie ist Pflegerin mit Leib und Seele, will aber nicht wegen jeder Überstunde auf die Uhr schauen. Sie hat auch schon mehrmals darüber nachgedacht nach Skandinavien zu gehen. Die Monate ohne Sonne würde sie aber nicht gut überstehen.

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